Blomenhofer Pyrotechnik

professionelle Feuerwerke für alle Anlässe

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Feuerwerke erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen, die spätestens mit Auftragserteilung anerkannt werden. Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn nachstehende Bedingungen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich abbedungen werden.

2. Vertragsabschluß

Blomenhofer Pyrotechnik geht erst nach Erhalt des unterschriebenen Vertrages von der Verbindlichkeit Ihres Auftrages aus.

3. Zahlung

Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung ohne weitere Abzüge. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter dem Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte Jahreszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank berechnet.

4. Nichtdurchführung des Feuerwerks

Höhere Gewalt infolge von Natur- und Unwetterkatastrophen, Unfall, Krankheit, Streiks oder ähnlichen, von uns nicht beein­fluss­baren Umständen, kann zur Nichtdurchführung des Feuerwerks führen. Das Abbrennen von Großfeuerwerken ist wetter- und ortsabhängig. Starke Gewitter, starker Wind, Regen, Schnee, Hagel oder Nebel sowie extreme Trockenheit (z. B. waldbrand­gefährdeten Gebieten) können zur Nichtdurchführung eines Großfeuerwerks führen. Sollte Blomenhofer Pyrotechnik aufgrund solcher Umstände die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen nicht mehr gewährleisten können, ist Blomenhofer Pyrotechnik noch am Veranstaltungstag berechtigt die Durchführung des Feuerwerks zu verweigern. Blomenhofer Pyrotechnik leistet hierbei keinen Schadensersatz. Des weiteren kann auch der Veranstalter aus oben genannten Gründen das Feuerwerk absagen. Wir berechnen in diesem Fall die uns bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten.

5. Sonstiges

In unseren Preisen ist der Transport, Auf- und Abbau, das Abbrennen sowie eine Grobreinigung des Abbrennplatzes enthalten. Nicht enthalten sind evtl. anfallende Gebühren für Absperrung durch die Feuerwehr und/oder Polizei und für die Benutzung des Abbrenn­platzes; diese sind vom Veranstalter zu übernehmen.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechts­streitig­keiten ist Kronach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich im Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbedingungen bzw. zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich und faktisch möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

8. Bearbeitungsstand: 10.04.2012

Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie nicht Bestandteil laufender Verträge sind, verlieren hiermit ihre Gültigkeit.